Add To Cart – Nicht denken, einfach klicken!

Fast dreißig Jahre ist es her, da eroberten die ersten Online-Shops das Internet. Seither haben Online-Shops unser Einkaufsverhalten massiv beeinflusst. Das Symbol des virtuellen Einkaufswägelchens ist den meisten von uns mittlerweile jedenfalls geläufiger als das Vorfahrtsschild! Das sogenannte Online-Cart befindet sich auf fast jeder Webseite eines Online-Shops und mit zumeist nur einem Klick, befördert man das Gewünschte in das virtuelle Einkaufskörbchen: Add To Cart.

Online Shopping boomt und das nicht nur am sogenannten Black Friday oder zur Weihnachtszeit. Den Finger an der Maus, Klick und schwupp hat man die neuen Schuhe schon im Körbchen. Nur dass für viele Artikel, die man mittlerweile im Internet kaufen kann, das kleine Körbchen eigentlich schon nicht mehr ausreicht. Die Rede ist hier von sogenannten XXL Artikeln, wie Waschmaschinen, Hometrainern, Sofas oder gar Matratzen! Diese Artikel lassen auch regelmäßig die Herzen der Zusteller höher schlagen, aber nicht vor Freude, sondern eher wegen des Gewichtes und der sperrigen Maße!

Fährt man dafür in die Stadt, bzw. ins Möbelhaus, kostet dies Zeit. Zeit dorthin zu fahren, Zeit durch die verschiedenen Einrichtungshäuser zu laufen, Zeit sich zu entscheiden! Also plant man dieses Vorhaben auch, denn Zeit ist kostbar. Fast jeder der bspw. in einem Möbelhaus ein neues Sofa oder eine Matratze kaufen will, weiß deshalb auch genau wie groß das neue Teil maximal sein darf. (Daran erkennt man bei IKEA jedenfalls die potentiellen Kunden, die tatsächlich neue Möbel kaufen wollen und die nicht nur wegen des günstigen Kaffees und der belegten Brötchen kommen und später an der Kasse bloß ein selbsthaftendes Spülbürstchen für 79 Cent abrechnen. Potentielle Kunden haben immer ein Blatt mit einer Zeichnung und Maßen in der Hand. Ich muss das wissen, ich habe dieses Jahr selbst genügend Zeit bei IKEA verbracht.)

Beim Online-Shopping hingegen benötigt man kaum noch Zeit und der Finger an der Maus klickt zumeist leider schneller als die Synapsen im Gehirn überhaupt schalten können, aber was soll‘s? Hey, wenn das Sofa doch nicht in die Ecke passt, weil ich nicht richtig ausgemessen habe oder der Hometrainer nach 10 Tagen immer noch unangerührt in der Ecke steht und mir dämmert, dass dies auch auf ewig so bleiben wird ― dann schicke ich die Sachen einfach wieder zurück! Online-Händler sind selbst verpflichtet, die  Geräte wieder zurückzunehmen, die schon zusammengebaut gewesen sind und Montagespuren aufweisen. Und weil man auch kein Packpapier im Haus hat, klebt man den Retour-Aufkleber einfach auf den Farbkarton des Artikels! Hat überhaupt schon jemals ein Verbraucher darüber nachgedacht, dass ein Online-Händler einen Artikel schon alleine deshalb nicht mehr als NEU verkaufen kann, nur weil der Farbkarton durch den Retour-Aufkleber beschädigt wurde? Trotzdem nehmen viele Online-Händler selbst noch die Artikel wieder zurück, bei denen die Originalverpackung ganz fehlt ― und das nur aus Angst vor einer (wenn auch ungerechtfertigten) schlechten Bewertung!

Der Handel im Internet interessiert mich persönlich natürlich schon deshalb, weil auch mein Lebensgefährte einen Online-Shop betreibt und obgleich seine Klientel mehrheitlich aus Niederländern und Belgiern besteht, sind seine Probleme doch dieselben, wie die seiner deutschen Kollegen.

Ich habe gelesen, das eine Retouren-Quote von über 40% in der Online-Fashion-Branche zum Beispiel keine Seltenheit ist und bei Zalando werden anscheinend sogar 50%  aller bestellten Waren zurückgeschickt. (Quelle: www. handelsblatt .com / Ausgabe vom 27.11.2017) Das Bestellen im Internet ist einfach zu einfach geworden und meines Erachtens wird es den Käufern auch zu leicht gemacht, das Bestellte wieder zurückzuschicken! Ich bin überzeugt, wenn der Kunde das Zurückschicken selbst bezahlen müsste, würde er vor dem Kauf auch eher sein Gehirn einschalten!

Natürlich bestelle auch ich hin und wieder etwas im Internet, wie zum Beispiel mein neues Bügeleisen. Aber in der Regel gehe ich doch lieber shoppen und XXL Artikel würde ich auch niemals im Internet bestellen! Selbst Klamotten würde ich nur dann im Internet bestellen, wenn ich sie wirklich nirgends sonst bekommen könnte oder sie im Internet tatsächlich wesentlich günstiger wären. Mein neues Bügeleisen habe ich auch nur deshalb im Internet gekauft, weil es praktisch war. Die Alternative wäre eine Autofahrt bis zum nächsten größeren Elektronikmarkt gewesen und das hätte mich mehrere Stunden Zeitaufwand gekostet! Wir wohnen hier sehr ländlich und der nächste adäquate Elektronikmarkt liegt nicht eben um die Ecke! Allerdings wusste ich auch genau, welche Marke und Modell ich haben wollte und beim Bügeleisen musste ich vorher auch nicht probeliegen!

Wer meine Blogs öfter liest, der weiß, dass ich beim Kochen gerne Radio höre. So auch am 15. November diesen Jahres (die Sendung Profit von WDR5). Dort ging es um Online-Retouren und ein richterliches Urteil. So hatte ein Mann sich im Internet eine Matratze für 1.000 Euro gekauft und diese ― nachdem er zwei Wochen darauf geschlafen hatte ― zurückgeschickt. Der Händler hatte sich jedoch geweigert, die Matratze wieder zurückzunehmen und unter anderem wohl erklärt, der Kunde habe die Schutzfolie entfernt und deshalb ließe sich der Artikel nicht mehr als neu verkaufen. Der Richter gab jedoch dem Kunden recht und erklärte, der Händler könne die Matratze ja chemisch Reinigen und danach erneut in Schutzfolie verpacken lassen. ―Und die Kosten dafür könne er ja schon im Vorfeld in den Verkaufspreis einkalkulieren!

Ich finde das ist eine Frechheit ― aber über die Weltfremdheit oder schlichtweg die Selbstgefälligkeit von so manchen Richtern und Richterinnen lasse ich mich hier mal lieber nicht aus. Aber mich würde mal interessieren, wie dieser Richter urteilen würde, wenn ein Kunde eine solche „neue“ Matratze reklamieren würde, weil er herausgefunden hätte, dass die Matratze schon mal benutzt, obgleich gereinigt und neu verpackt wurde.

Was ich jedoch gar nicht begreife, und das ist vielleicht auch gut so, zeugt es anscheinend doch von gesundem Menschenverstand ― was sind das eigentlich für Leute, die sich eine Matratze im Internet bestellen? Selbst hier am A…. der Welt gibt es an jeder Ecke ein Matratzengeschäft! Dort kann man erstens Probeliegen und zweitens bringen die einem das Ding bestimmt auch gerne nach Hause. Es liegt ja auf der Hand, dass kaum jemand ein Auto hat, das für den Transport groß genug wäre.

Zurück zu der gebrauchten Matratze. Der Fall ist nun vor dem europäischen Gerichtshof gelandet, weil es auch ein Gesetz gibt, wonach Hygieneartikel vom Umtausch ausgeschlossen sind. Nur leider ist in diesem Gesetz die Bezeichnung „Hygieneartikel“ nicht weiter spezifiziert. (So viel zu halben Sachen.)

Seither denke ich ab und zu darüber nach, was denn wohl in die Kategorie Hygieneartikel fallen könnte. Zugegeben, was die Matratze betrifft ist das vielleicht Ansichtssache. Für mich ist sie auf jeden Fall ein Hygieneartikel. Bei einer Zahnbürste hingegen wären wir uns wahrscheinlich alle einig, dass sie in diese Kategorie fällt. Aber wie wäre es bspw. mit einem Dildo? 😉

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